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Hundewissen einfach erklärt

Trauerbegleiter/-in Schwerpunkt Tierhalter/-in (TbT)

🎓 Zertifizierter Fernlehrgang: Trauerbegleiter/-in Schwerpunkt Tierhalter/-in (TbT)

Die emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier ist tief – und der Verlust eines geliebten Haustiers kann ebenso schwer wie der Abschied von einem Menschen wiegen. Immer mehr Tierhalter:innen suchen in solchen Momenten nach professioneller Unterstützung.

Unser staatlich zugelassener Fernlehrgang (ZFU) unter der Nr. 754225 vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen und fundierte Kompetenzen für eine einfühlsame und professionelle Begleitung von trauernden Tierhalter:innen und Menschen in allgemeinen Trauersituationen.

📚 Inhalte & Schwerpunkte

Im Lehrgang lernen Sie:

  • Grundlagen der Trauer und Trauerbewältigung

  • Trauerphasenmodelle & kreative Methoden der Begleitung

  • Umgang mit Trauer bei Kindern & Jugendlichen

  • Besonderheiten beim Sterbeprozess, bei Euthanasie & Tierabgabe

  • Grenzen der Trauerbegleitung und Abgrenzung zur Therapie

  • Kommunikation & Selbstfürsorge für Begleiter:innen

Sie werden auf die institutsinterne Prüfung zum anerkannten Abschluss vorbereitet:  

Zertifizierte/r Trauerbegleiter/in Schwerpunkt Tierhalter/in (TbT)


💡 Für wen ist der Lehrgang geeignet?

Der Fernlehrgang richtet sich an:

  • Menschen in tiernahen Berufen: Tierbestatter:innen, Tierärzt:innen, Tierheilpraktiker:innen, Hundetrainer:innen, Coaches

  • Erzieher:innen im Umgang mit trauernden Kindern

  • Interessierte, die sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren möchten


📋 Teilnahmevoraussetzungen

  • Volljährigkeit

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort & Schrift

  • Kein besonderer Schulabschluss erforderlich

  • Technische Ausstattung: PC mit Internetanschluss, Drucker, PDF-Anzeigesoftware


 Dauer & Umfang

  • Laufzeit: 3 Monate (bei ca. 9 Stunden pro Woche)

  • Umfang: ca. 108 Zeitstunden / 116 Unterrichtseinheiten

  • Verlängerung: kostenfrei um weitere 3 Monate möglich


💰 Kosten & Leistungen

ab 635,-- Euro je nach Leistungs-Paket

Zahlung: 1 Rate, keine versteckten Gebühren, inkl. Prüfungsbetreuung


🧭 Rechtliches & Rahmenbedingungen

  • ZFU-zertifiziert (staatlich anerkannt)

  • Keine Heilerlaubnis oder Genehmigungen nach TierSchG §11 erforderlich

  • Trauerbegleiter:innen unterliegen der Sorgfaltspflicht gem. § 276 BGB


💬 Begleitung mit Herz und Fachkompetenz

Als zertifizierte/r Trauerbegleiter/in Schwerpunkt Tierhalter (TbT) stehen Sie Menschen in ihrer Trauerzeit zur Seite – emotional und praktisch. Sie schaffen Räume für Trauer, Rituale, Erinnerungen und neue Perspektiven – mit Empathie, Expertise und einem offenen Ohr.


📩 Interesse geweckt?  Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hundewelten.de/trauerbegleiter.html   


🕊️ Trauer braucht Raum – schaffen Sie diesen.


Was bedeutet eine ZFU‑Zulassung?

Eine ZFU‑Zulassung ist die staatliche Anerkennung eines Fernlehrgangs durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Nur Lehrgänge, die von der ZFU geprüft und zugelassen wurden, dürfen in Deutschland offiziell als Fernunterricht angeboten werden.

Die ZFU überprüft dabei:

  • die fachliche Qualität der Inhalte

  • die pädagogische Aufbereitung

  • die realistische Lernzeit

  • die Qualifikation der Lehrenden

  • den Verbraucherschutz (faire Vertragsbedingungen)

Für Teilnehmende bedeutet das: Ein ZFU‑zugelassener Lehrgang ist rechtlich geprüft, qualitativ hochwertig und offiziell anerkannt.

 https://zfu.de/zulassungsnummer/7545225  "zert. Trauerbegleiter/-in Schwerpunkt Tierhalter/-in"

Möchten Sie ein Studium oder eine Weiterbildung im Fernstudium abschließen, kann Ihnen das Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) begegnen. Die ZFU wurde durch den im Jahre 1978 geschlossenen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen ins Leben gerufen und ist die zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u.a. über die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen und Fernstudiengängen.

Alle Fernkurse, die nicht zu der Kategorie Hobby-Lehrgänge (Fernkurse, die nur der Freizeitgestaltung dienen) gehören, müssen von der ZFU überprüft und zugelassen werden. Für Fernlehrgänge ist das Qualitätssiegel der ZFU also kein zusätzliches Qualitätsmerkmal, sondern zwingend dafür notwendig, dass die Fernschule den betreffenden Fernkurs überhaupt vertreiben und bewerben darf. 

Im Turnus von drei Jahren werden die zertifizierten Bildungsangebote daraufhin überprüft, ob die Zulassungsbedingungen noch gegeben sind. Die Prüfung, ob ein Lehrgang für den Fernunterricht geeignet ist, erfolgt auf zwei Ebenen:

  • Auf fachlicher Ebene erfolgt die Prüfung durch einen von der ZFU beauftragten externen Gutachter, der fachlicher Experte auf dem Gebiet der Ausbildung ist. Dieser überprüft die Ausbildung auf inhaltliche Korrektheit.
  • Auf methodischer und didaktischer Ebene prüft die ZFU intern, ob eine Ausbildung den Anforderungen eines Fernlehrgangs genügt. Dazu zählt zum Beispiel, ob das vom Anbieter angegebene Ausbildungsziel mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erreicht werden kann.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist also ein Organ und eine Behörde, die für eine gleichbleibend hohe Qualität des Fernunterrichts in Deutschland Sorge trägt.

www.zfu.de