Urlaubszeit
Lass mich nicht zurück!
Die Autotür schloss sich schwungvoll und der Motor heulte auf. Ich sah Dir nach, während die Schlusslichter von unserem Wagen immer kleiner wurden. Ich wartete auf Dich an der Mülltonne auf dem Parkplatz an der Autobahn kurz vorm Flughafen, an der du mich angebunden hattest.
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Ich wartete diesmal sehr lange, aber ich war es ja gewohnt, dass ich ab und an mal ohne dich sein muss. Ich wartete trotz Hunger und dem einsetzenden Nieselregen, der im Morgengrauen begann. Ich begann zu frieren und zitterte vor Kälte. Ich hatte Durst und leckte etwas Regenwasser von der Straße und langsam wurde ich ungeduldig und bekam Angst. Deine Rückkehr dauert sehr viel länger als sonst.
Du hast mich nie so lange draußen warten lassen. Ich hatte lang nicht mehr deinen Duft in der Nase, nur noch den Abgasgeruch der vorbeirasenden Fahrzeuge. Ich wollte und konnte nicht mehr warten, ich musste zu Dir!
Ich kaute die Leine durch und lief los. Ich kam bis zur Mitte der Autobahn A45 als mich der LKW erfasste und zur Seite schleuderte. Meine Knochen brachen, ich konnte nicht mehr aufstehen und meine Hinterläufe zuckten ein paar Mal sehr heftig, dann starb ich.
DU HAST MICH ZURÜCK GELASSEN!
ES IST FERIENZEIT
und die Menschen fahren in ihren wohlverdienten Urlaub. Oft mit ihrem vierbeinigen Familienmitglied und manchmal eben auch ohne. Die treuen Begleiter werden im Idealfall von guten Freunden, dem Tiersitter oder einer Tierpension in Abwesenheit der Besitzer betreut.
Es kann aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass man keinen Betreuungsplatz für sein Haustier findet und der Mensch entscheidet sich nun für die schlechteste Variante, das Tier wird zurückgelassen. Leider findet man diese Tiere - gehäuft in den Sommermonaten irgendwo angebunden oder in einer Mülltonne entsorgt. Sie werden ausgesetzt und unversorgt an Autobahn- oder Waldparkplätzen oder sehr entlegenen Gebieten zurück gelassen. Bei Kleintieren kann es auch mal ein Pappkarton sein, bitte schaut auf jeden Fall vorsichtig rein!
Was ist zu tun, wenn man ein offensichtlich ausgesetztes Tier oder einen angebundenen bzw. zurückgelassenen Hund findet?
1. Wähle die 110! Wenn du ortskundig bist, kannst du auch einen örtlichen Tierschutzverein anrufen. Im Zweifel aber lieber die Polizei. Die Beamten wissen, welche Einrichtung für das Fundtier zuständig ist.
2. Biete dem Tier Wasser an! Bevor ein Fundtier entdeckt wird vergehen oft Stunden, meist werden die Tiere in der Verborgenheit der Nacht ausgesetzt und am darauffolgenden Tag sitzen sie in der prallen Sonne. Wenn du dich sicher fühlst, nähere dich langsam an und versorge es mit Wasser, falls zur Hand. Eine Schüssel Wasser kann vorsichtig mit einem Stock zu einem sehr unsicheren bzw. panischen Tier geschoben werden.
3. Leiste dem Tier Gesellschaft! Ausgesetzte Tiere befinden sich in einer enormen Stresssituation, niemand erwartet von dir, dass du ein Fundtier eigenhändig zum Tierheim bringst, weil auch das bravste Tier unter Stress nicht einzuschätzen ist. Deshalb bleibe in der Nähe und sichere das Tier, bis die Polizei eintrifft, wenn es zeitlich passt.
4. Beachte deine eigene Sicherheit! Denke immer daran, ausgesetzte Tiere haben Stress, Angst oder Panik und können unvorhersehbar reagieren und dich verletzen. Eigenschutz geht immer vor!
Deine Anwesenheit kann beruhigend auf das Tier wirken. Manche Hunde versuchen sich von Leinen zu befreien um ihrem Menschen (Rudel/Meute) folgen zu können. Falls ihnen dies gelingt, können sie von Panik erfüllt über Hauptverkehrsstraßen oder die Autobahn laufen und dort schwere Unfälle auslösen.
Das Aussetzen eines Tieres ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro gemäß §3 Nr. 3 &4 sowie §18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG geahndet werden kann. Der Ort, an dem das Tier ausgesetzt wird, spielt dabei übrigens keine Rolle.
Bis 2020 wurden jährlich rund 65.000 Haustiere ausgesetzt. Der deutsche Tierschutzbund hat die Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm ich dein Tier“ ins Leben gerufen, um die Zahl der ausgesetzten Tiere zu reduzieren. Viele Tierheime bieten eine Pensionsmöglichkeit in der Urlaubszeit an, frag doch einfach mal nach. In den sozialen Medien gibt es die ein oder andere Möglichkeit der Haustierbetreuung, nachfragen lohnt sich immer. Für dein Tier!
Dieser Artikel hat den aktuellen Hintergrund eines schwer verletzten Hundes, der am Autobahnrand alleine, ohne seine vertrauten Menschen, qualvoll starb. Run free, arme Seele.
Infos dazu :
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/hunde/urlaub-mit-hund
Tierschutzgesetz § 3 Es ist verboten, …
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
Tierschutzgesetz § 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
Bleiben Sie wissbegierig, Ihre Petra Puderbach-Wiesmeth
©CanisLogisch®
Foto: Privat
Für www.Hundewelten.de - Berufsbildungsinstitut für Hundetrainer
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